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   LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 191/03   

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LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 191/03 (https://dejure.org/2009,19632)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.04.2009 - L 9 AL 191/03 (https://dejure.org/2009,19632)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. April 2009 - L 9 AL 191/03 (https://dejure.org/2009,19632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    (Winterbau-Umlage - keine Umlagepflicht von Transportbetonunternehmen - BSG-Entscheidung vom 4.3.1999 - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakt - Erstattungsanspruch für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit - § 330 Abs 1 SGB 3 als lex ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umlagepflicht von Transportbetonunternehmen für eine Winterbauumlage zur Finanzierung des Wintergelds und Winterausfallgelds; Rücknahme eines unanfechtbaren Verwaltungsakts mit Wirkung für die Zeit nach dem Entstehen der ständigen Rechtsprechung i.R.e. Antragstellung im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 330 Abs. 1; SGB X § 44 Abs. 1
    Erstattung der Winterbauumlage; Umlagepflicht von Transportbetonunternehmen; ständige Rechtsprechung im Sinne von § 330 Abs. 1 SGB III

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 6/98 R

    Arbeitgeber des Baugewerbes - Baubetrieb - Bauleistung - Transportbeton -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 191/03
    Das Bundessozialgericht (BSG) verneinte mit Urteil vom 04.03.1999 (B 11/10 AL 6/98 R) die Förderungsfähigkeit und damit die Winterbau-Umlagepflicht für Betriebe, die ausschließlich oder überwiegend Transportbeton herstellen und liefern, ohne daneben andere bauliche Leistungen zu erbringen.

    24 Der Klägerin steht ein derartiger Anspruch bis 04.03.1999, das heißt dem Tag der Verkündung der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Umlagepflicht von Transportbetonunternehmen (SozR3-4100 § 75 Nr. 2 = BSGE 83, 297 f.) nicht zu.

    Eine ständige Rechtsprechung zu der Frage der Umlagepflicht der Klägerin ist erst mit dem Urteil des BSG vom 04.03.1999 (a. a. O.) entstanden.

    Das BSG hat mit diesem Urteil vom 04.03.1999 (a. a. O.) entschieden, dass Arbeitgeber des Baugewerbes nur solche Betriebe sind, deren Mitarbeiter überwiegend Leistungen am erdverbundenen Bau erbringen.

    Diese Regelung lässt sich nach dem BSG (Urteil vom 04.03.1999, a. a. O.) nicht zur Heranziehung der Zahlung der Winterbauumlage verwenden.

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 99/99 R

    Begriff der ständigen Rechtsprechung iS. von § 152 Abs. 1 AFG

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 191/03
    Dies kann ein Senat des BSG sein (vgl. BSG vom 23.03.1995 SozR 3-4100 § 152 Nr. 5; BSG vom 29.06.2000 SozR 3-4100 § 152 Nr. 10), aber auch jedes andere für eine Entscheidung in einer erheblichen Vorfrage zuständige oberste Bundesgericht (BSG vom 16.10.2003 SozR 4-4300 § 330 Nr. 1), auch der Große Senat oder der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes.

    Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn die Bundesagentur die Entscheidung in ihrer Durchführungsanweisung eingearbeitet hat (BSG vom 29.06.2000 SozR 3-4100 § 152 Nr. 10).

    42 Trotz rechtspolitischer Bedenken haben Rechtsprechung und Literatur keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 330 Abs. 1 SGB III (z. B. BSG vom 29.06.2000 SozR 3-4100 § 152 Nr. 10; LSG Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2005 L 1 AL 77/03; Pilz in Gagel, a. a. O., Rdnr. 19 a; Hengelhaupt, a. a. O., Rn. 160; Eicher in Schlegel/Eicher, a. a. O., Rdnr. 23).

  • BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 71/94

    Ständige Rechtsprechung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 191/03
    Dies kann ein Senat des BSG sein (vgl. BSG vom 23.03.1995 SozR 3-4100 § 152 Nr. 5; BSG vom 29.06.2000 SozR 3-4100 § 152 Nr. 10), aber auch jedes andere für eine Entscheidung in einer erheblichen Vorfrage zuständige oberste Bundesgericht (BSG vom 16.10.2003 SozR 4-4300 § 330 Nr. 1), auch der Große Senat oder der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes.

    Im Hinblick auf die Regelung des § 48 Abs. 2 SGB X kommt es auf die höchstrichterliche Rechtsprechung der jeweils zuständigen Gerichtsbarkeit an, also im Regelfall auf die Rechtsprechung des BSG (Wagner, a. a. O., Rn. 16 a. E. mit Hinweis auf BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 5).

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 12/05 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Absetzung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 191/03
    Das heißt, es muss eine zweifelsfrei abschließende Klärung der Rechtsfrage vorliegen (BSG vom 20.10.2005 SozR 4-4300 § 71 Nr. 2; Fichte, SGG 1998, 1 ff.).
  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 106/01 R

    Korrektur bestandskräftiger Arbeitslosengeldbewilligungen - Übergangsvorschrift -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 191/03
    Dem Gedanken der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens wird auf diese Weise für die Fälle einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ein absoluter Vorrang vor dem des Individualrechtschutzes zugestanden (BSG vom 25.03.2003 BSGE 91, 47 f., ebenso BSG vom 25.03.2003, info also 2003, 266; Eicher in Eicher/Schlegel, SGB III (Arbeitsförderung), Stand: 2007, § 330 Abs. 1 Rn. 3; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, a. a. O., Rn. 155 m. w. N.).
  • BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R

    Krankenversicherungsbeitrag - Erstattung - Entrichtung zu Unrecht - rückwirkender

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 191/03
    Wie das BSG mit Urteil vom 11.10.2001 entschieden hat (SozR 3-2400 § 26 Nr. 13) kommt eine rückwirkende Veränderung der Beitragslast nur dann in Betracht, wenn damit einer von Anfang an bestehenden, aber erst nachträglich erkannten Beitragspflicht oder Beitragsfreiheitsgeltung Geltung verschafft wird.
  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 66/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - rückwirkende Bewilligung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 191/03
    Diese Rechtsauffassung wird auch vom BSG im früheren Urteil vom 21.06.2001 (BSGE 88, 187 f.) vertreten.
  • BSG, 16.10.2003 - B 11 AL 20/03 R

    Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes - ständige

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 191/03
    Dies kann ein Senat des BSG sein (vgl. BSG vom 23.03.1995 SozR 3-4100 § 152 Nr. 5; BSG vom 29.06.2000 SozR 3-4100 § 152 Nr. 10), aber auch jedes andere für eine Entscheidung in einer erheblichen Vorfrage zuständige oberste Bundesgericht (BSG vom 16.10.2003 SozR 4-4300 § 330 Nr. 1), auch der Große Senat oder der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2005 - L 1 AL 77/03

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 191/03
    42 Trotz rechtspolitischer Bedenken haben Rechtsprechung und Literatur keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 330 Abs. 1 SGB III (z. B. BSG vom 29.06.2000 SozR 3-4100 § 152 Nr. 10; LSG Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2005 L 1 AL 77/03; Pilz in Gagel, a. a. O., Rdnr. 19 a; Hengelhaupt, a. a. O., Rn. 160; Eicher in Schlegel/Eicher, a. a. O., Rdnr. 23).
  • BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 22/03 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - Ehegatten-Arbeitsvertrag -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 191/03
    Nicht anwendbar ist § 330 Abs. 1 SGB III, wenn der Adressat des Verwaltungsaktes selbst an dem Verfahren beteiligt gewesen ist, das zum Entstehen der ständigen Rechtsprechung geführt hat oder wenn ein Verfahren nach § 44 SGB X mit einer Entstehung einer ständigen Rechtsprechung endet (BSG vom 09.12.2003 SozR 4-4100 § 168 Nr. 2).
  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 42/72

    Bauleistung - Transportbetonbetrieb - Betrieb - Mehrere Unternehmen - Gemeinsame

  • LSG Sachsen, 03.11.2005 - L 3 AL 259/03
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